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Datenschutz für Kinder und Jugendliche: Einwilligung und Rechte

Kurz: Auch Minderjährige haben volle Datenschutzrechte; für Einwilligungen in Online-Dienste gelten Altersgrenzen, und Anbieter müssen Kinder besonders schützen.

Genauer: Die DSGVO erkennt an, dass Kinder weniger gut Risiken einschätzen können, und verlangt besonderen Schutz. Für die Nutzung von Online-Diensten durch Kinder gilt eine Altersgrenze für die Einwilligung. Dies ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; Gesetze ändern sich, und Einzelfälle können anders liegen. Bei konkreten Problemen hilft eine Beratung (Verbraucherzentrale, Anwalt, Datenschutzaufsicht).

Im Detail

Altersgrenze für Einwilligungen

Art. 8 DSGVO: Bei Diensten der Informationsgesellschaft, die einem Kind direkt angeboten werden (Netzwerke, Apps, Spiele), ist eine Einwilligung ab 16 Jahren wirksam; die Mitgliedstaaten dürfen die Grenze auf 13 Jahre senken. In Deutschland gilt 16 Jahre: Darunter muss die Einwilligung durch die Eltern erfolgen oder zugestimmt werden. Andere Rechtsgrundlagen (Vertrag, berechtigtes Interesse) bleiben möglich, verlangen aber strenge Interessenabwägung. Unabhängig davon können Jugendliche Verträge nur mit Zustimmung der Eltern schließen (Taschengeldparagraf).

Rechte der Jugendlichen

Jede Person, auch minderjährig, hat Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Das Recht auf Vergessenwerden ist bei Daten, die als Kind veröffentlicht wurden, besonders gewichtig. Bei Verstößen kann man sich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden (Beschwerde kostenlos). Erwachsene dürfen Rechte stellvertretend ausüben, solange das Kind nicht selbst entscheiden kann; mit zunehmender Einsichtsfähigkeit entscheiden Jugendliche zunehmend selbst.

Pflichten der Anbieter

  • Verständliche Informationen in kindgerechter Sprache.
  • Datensparsamkeit, datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default).
  • Kein Profiling zu Werbezwecken gegenüber Kindern, wo es die Interessen verletzt (DSA verbietet personalisierte Werbung auf Basis von Profiling an Minderjährige).
  • Altersprüfung mit verhältnismäßigen Mitteln.
  • Geteilte Standortdaten, Kontaktaufnahme durch Fremde und Chats sind besonders heikel.

Tipps im Alltag

Nutze Datenschutzeinstellungen (privates Profil, eingeschränkte Sichtbarkeit), gib wenig Persönliches preis (Adresse, Schule, Standort), Fotos von anderen nur mit Erlaubnis posten, Passwörter schützen, Konten, die du nicht mehr brauchst, löschen lassen. Eltern: Vorbild sein, Fotos von Kindern zurückhaltend teilen (Recht am eigenen Bild, „Sharenting“), Gespräche statt Verbote. Hilfe: klicksafe.de, Verbraucherzentrale, Datenschutzbehörden.

Siehe auch: Betroffenenrechte nach DSGVO, Einwilligung nach DSGVO, Recht am eigenen Bild