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Recht am eigenen Bild

Kurz: Jeder darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht werden. Fotos von erkennbaren Personen brauchen in der Regel eine Einwilligung.

Genauer: Das Recht folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Kunsturhebergesetz (§§ 22, 23 KUG) sowie der DSGVO. Ausnahmen gibt es u. a. für Bildnisse der Zeitgeschichte, Menschen als Beiwerk (z. B. Landschaft) und Versammlungen.

Keine Rechtsberatung.

Im Detail

  • Einwilligung: Am besten schriftlich oder per Nachricht, mit Zweck und Dauer. Sie kann widerrufen werden.
  • Kinder: Einwilligung der Eltern nötig. Bei öffentlichen Postings besonders vorsichtig sein.
  • Bildmaterial im Internet: Ein veröffentlichtes Foto kann kopiert und weiterverbreitet werden.
  • Profilbilder im Forum: Eigene oder frei genutzte Bilder, keine Fotos Dritter ohne Zustimmung.
  • Meldung: Wer ein Bild von sich entfernt haben möchte, wendet sich an den Betreiber (Meldeverfahren).

Siehe auch: Creative Commons und Bildrechte, Betroffenenrechte nach DSGVO