EMZETT.
Login

Abmahnung im Arbeitsrecht und im Netz

Kurz: Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge mit der Aufforderung, ein Verhalten zu ändern oder zu unterlassen; sie kommt vom Arbeitgeber oder wegen Rechtsverletzungen im Internet.

Genauer: Das Wort hat zwei verbreitete Bedeutungen. Im Arbeitsrecht ist es die Warnung vor einer Kündigung. Im Internetrecht ist es die Aufforderung eines Rechteinhabers oder Konkurrenten, eine Rechtsverletzung (etwa Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht) zu beenden und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Im Detail

Abmahnung im Job

Sie rügt ein Fehlverhalten (zum Beispiel Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung) konkret mit Datum und Vorfall, fordert ein künftig vertragsgemäßes Verhalten und droht Konsequenzen bis zur Kündigung an. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist sie in der Regel nötig (Warnfunktion), außer bei schwersten Verstößen. Sie muss nicht schriftlich sein, wird aber meist so zugestellt. Du kannst eine Gegendarstellung schreiben lassen, die zur Personalakte kommt, und bei ungerechtfertigten Abmahnungen deren Entfernung verlangen.

Abmahnung im Netz

Beispiele: unerlaubte Nutzung eines Fotos, Filesharing, fehlendes Impressum, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Datenschutz. Der Absender (oft ein Anwalt) verlangt Unterlassung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Kostenersatz und manchmal Schadensersatz. Mit der Erklärung verpflichtest du dich, bei künftigem Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Wie man reagiert

  1. Ruhig bleiben, Frist notieren, nichts vorschnell unterschreiben.
  2. Prüfen, ob die Abmahnung berechtigt und wirksam ist (Rechteinhaber, Beweise, Höhe der Kosten).
  3. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst; eine modifizierte Erklärung ist meist besser.
  4. Rechtsberatung einholen (Verbraucherzentrale, Anwalt), auch weil der Streitwert hoch angesetzt sein kann. Für private Erstabmahnungen sind die Anwaltskosten in manchen Fällen gesetzlich begrenzt.
  5. Die beanstandete Nutzung sofort beenden (Bild entfernen, Seite ändern).

Vorbeugen

Für eigene Websites und Social-Media-Posts nur Inhalte nutzen, an denen du die Rechte hast oder die frei lizenziert sind (mit Quellenangabe). Ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung gehören zu einer Seite mit geschäftlichem Bezug. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Siehe auch: Urheberrecht, Creative Commons und Bildrechte, Impressum, Probezeit und Kündigung