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Creative Commons und Bildrechte

Kurz: Creative-Commons-Lizenzen (CC) erlauben es, Werke unter festgelegten Bedingungen zu nutzen. Welche Bedingungen gelten, zeigen Kürzel wie BY, SA, NC und ND.

Genauer: Fotos, Texte und Musik sind urheberrechtlich geschützt, auch ohne Hinweis. Wer sie nutzen will, braucht eine Erlaubnis. CC macht diese Erlaubnis standardisiert öffentlich: BY (Urheber nennen), SA (Weitergabe unter gleichen Bedingungen), NC (nicht kommerziell), ND (keine Bearbeitung). CC0 verzichtet auf alle Rechte.

Keine Rechtsberatung.

Im Detail

  • Richtig nennen (TASL): Titel, Autor, Quelle (Link), Lizenz (mit Link) und Hinweis auf Bearbeitungen.
  • Kommerziell: Bei „NC” nicht erlaubt, auch nicht auf werbefinanzierten Seiten.
  • Bearbeiten: Bei „ND” nicht erlaubt (Zuschneiden und Verkleinern können schon Bearbeitung sein).
  • Wikimedia Commons: Viele freie Bilder mit Lizenzangabe. Details prüfen.
  • Gemeinfrei: Werke, deren Schutz abgelaufen ist (meist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).
  • Eigene Bilder: Stock-Fotos mit Lizenz, eigene Fotos, selbst erzeugte Grafiken. Personen auf Fotos: Persönlichkeitsrechte beachten (Recht am eigenen Bild).
  • Wiki-Bilder bei uns: Mit Urheber, Lizenz und Link (Lizenzen).

Siehe auch: Urheberrecht, Open-Source-Lizenzen (MIT, Apache, GPL)