Kurz erklärt
Mieter zahlen Betriebskosten meist als Vorauszahlung und erhalten einmal im Jahr eine Abrechnung. Diese darf nur umlagefähige Kosten enthalten und muss rechtzeitig kommen.
Genauer
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums schicken. Danach kann er Nachforderungen in der Regel nicht mehr durchsetzen. Der Mieter hat zwölf Monate nach Zugang Zeit, Einwendungen zu erheben (§ 556 BGB).