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Notenschutz und Nachteilsausgleich

Kurz: Nachteilsausgleich und Notenschutz helfen Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen, chancengleich an Prüfungen teilzunehmen. Beide Maßnahmen gleichen Nachteile aus, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken.

Genauer: Die rechtliche Grundlage findet sich in den Schulgesetzen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

Im Detail

  • Nachteilsausgleich: Zum Beispiel Zeitverlängerung, größere Schrift oder ein separater Prüfungsraum.
  • Notenschutz: Bestimmte Teilleistungen, etwa die Rechtschreibung bei LRS, fließen nicht in die Bewertung ein.
  • Antragstellung: Meist über die Schule mit ärztlichem oder psychologischem Gutachten.
  • Geltungsbereich: Kann für einzelne Fächer oder Prüfungsformate gelten, je nach individuellem Bedarf.
  • Keine Bevorzugung: Ziel ist Gleichstellung, nicht ein Vorteil gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern.
  • Regelmäßige Überprüfung: Der Bedarf wird meist in bestimmten Abständen neu bewertet.
  • Übergang zur Hochschule: Auch Hochschulen bieten vergleichbare Nachteilsausgleiche für Studierende an (legasthenie-und-lrs-verstehen).