Notenschutz und Nachteilsausgleich
Kurz: Nachteilsausgleich und Notenschutz helfen Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen, chancengleich an Prüfungen teilzunehmen. Beide Maßnahmen gleichen Nachteile aus, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken.
Genauer: Die rechtliche Grundlage findet sich in den Schulgesetzen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
Im Detail
- Nachteilsausgleich: Zum Beispiel Zeitverlängerung, größere Schrift oder ein separater Prüfungsraum.
- Notenschutz: Bestimmte Teilleistungen, etwa die Rechtschreibung bei LRS, fließen nicht in die Bewertung ein.
- Antragstellung: Meist über die Schule mit ärztlichem oder psychologischem Gutachten.
- Geltungsbereich: Kann für einzelne Fächer oder Prüfungsformate gelten, je nach individuellem Bedarf.
- Keine Bevorzugung: Ziel ist Gleichstellung, nicht ein Vorteil gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern.
- Regelmäßige Überprüfung: Der Bedarf wird meist in bestimmten Abständen neu bewertet.
- Übergang zur Hochschule: Auch Hochschulen bieten vergleichbare Nachteilsausgleiche für Studierende an (legasthenie-und-lrs-verstehen).