Unterhaltspflicht: Grundlagen
Kurz: Unterhaltspflicht bedeutet die rechtliche Verpflichtung, für den Lebensunterhalt bedürftiger Angehöriger aufzukommen, etwa für Kinder nach einer Trennung. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Bedarf.
Genauer: In Deutschland regelt vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch die Unterhaltspflichten zwischen Verwandten.
Im Detail
- Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt in der Regel Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
- Betreuungsunterhalt: Kann für den betreuenden Elternteil nach einer Trennung anfallen.
- Ehegattenunterhalt: Nach einer Scheidung zeitlich begrenzt oder dauerhaft möglich, abhängig von den Umständen.
- Elternunterhalt: Kinder können unter bestimmten Bedingungen zum Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verpflichtet sein.
- Selbstbehalt: Ein Mindestbetrag bleibt dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt erhalten.
- Unterhaltsvorschuss: Springt ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.
- Beratung: Jugendämter und Anwälte helfen bei der Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen (sorgerecht-und-umgangsrecht).