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Unterhaltspflicht: Grundlagen

Kurz: Unterhaltspflicht bedeutet die rechtliche Verpflichtung, für den Lebensunterhalt bedürftiger Angehöriger aufzukommen, etwa für Kinder nach einer Trennung. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Bedarf.

Genauer: In Deutschland regelt vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch die Unterhaltspflichten zwischen Verwandten.

Im Detail

  • Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt in der Regel Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
  • Betreuungsunterhalt: Kann für den betreuenden Elternteil nach einer Trennung anfallen.
  • Ehegattenunterhalt: Nach einer Scheidung zeitlich begrenzt oder dauerhaft möglich, abhängig von den Umständen.
  • Elternunterhalt: Kinder können unter bestimmten Bedingungen zum Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verpflichtet sein.
  • Selbstbehalt: Ein Mindestbetrag bleibt dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt erhalten.
  • Unterhaltsvorschuss: Springt ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.
  • Beratung: Jugendämter und Anwälte helfen bei der Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen (sorgerecht-und-umgangsrecht).