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Kindergeld und weitere Familienleistungen

Kurz: Kindergeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern bei den Kosten für ihre Kinder unterstützt. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.

Genauer: Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium oft bis 25.

Im Detail

  • Antragstellung: Bei der Familienkasse, meist kurz nach der Geburt des Kindes.
  • Kinderzuschlag: Zusätzliche Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen, die knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegen.
  • Kinderfreibetrag: Alternative zum Kindergeld in der Steuererklärung, das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante.
  • Betreuungsgeld und Zuschüsse: Je nach Bundesland gibt es weitere Förderungen, etwa für Kita-Plätze.
  • Auszahlung: Erfolgt monatlich, oft direkt auf das Konto eines Elternteils.
  • Volljährige Kinder: Anspruch kann während Ausbildung, Studium oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz bestehen.
  • Kombination: Lässt sich mit Elterngeld und Unterhaltsvorschuss kombinieren (unterhaltspflicht-grundlagen).