Sorgerecht und Umgangsrecht
Kurz: Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt. Beides bleibt nach einer Trennung meist bei beiden Elternteilen bestehen.
Genauer: Gemeinsames Sorgerecht ist in Deutschland der gesetzliche Regelfall, auch wenn die Eltern getrennt leben.
Im Detail
- Elterliche Sorge: Umfasst Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthaltsort des Kindes.
- Aufenthaltsbestimmungsrecht: Teil der Sorge, legt fest, wo das Kind hauptsächlich lebt.
- Umgangsrecht: Steht grundsätzlich beiden Elternteilen und oft auch Großeltern zu.
- Kindeswohl: Entscheidend für alle Regelungen ist stets das Wohl des Kindes, nicht der Elternwunsch allein.
- Wechselmodell: Das Kind lebt annähernd gleich viel bei beiden Elternteilen.
- Konflikte: Bei anhaltenden Streitigkeiten kann das Familiengericht entscheiden.
- Beratung: Jugendämter bieten kostenlose Beratung zu Sorge- und Umgangsfragen (unterhaltspflicht-grundlagen).