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Sorgerecht und Umgangsrecht

Kurz: Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt. Beides bleibt nach einer Trennung meist bei beiden Elternteilen bestehen.

Genauer: Gemeinsames Sorgerecht ist in Deutschland der gesetzliche Regelfall, auch wenn die Eltern getrennt leben.

Im Detail

  • Elterliche Sorge: Umfasst Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthaltsort des Kindes.
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht: Teil der Sorge, legt fest, wo das Kind hauptsächlich lebt.
  • Umgangsrecht: Steht grundsätzlich beiden Elternteilen und oft auch Großeltern zu.
  • Kindeswohl: Entscheidend für alle Regelungen ist stets das Wohl des Kindes, nicht der Elternwunsch allein.
  • Wechselmodell: Das Kind lebt annähernd gleich viel bei beiden Elternteilen.
  • Konflikte: Bei anhaltenden Streitigkeiten kann das Familiengericht entscheiden.
  • Beratung: Jugendämter bieten kostenlose Beratung zu Sorge- und Umgangsfragen (unterhaltspflicht-grundlagen).