Der digitale Fußabdruck im Netz
Kurz: Der digitale Fußabdruck umfasst alle Spuren, die ein Mensch im Internet hinterlässt, von Fotos und Kommentaren bis zu Daten über sein Surfverhalten. Vieles davon bleibt lange auffindbar und lässt sich nur schwer wieder entfernen.
Genauer: Man unterscheidet aktive Spuren, die man bewusst selbst veröffentlicht, und passive Spuren, die beim Nutzen von Diensten und Webseiten eher nebenbei entstehen. Beides zusammen kann ein recht genaues Bild einer Person ergeben.
Im Detail
- Aktive Spuren: Beiträge in sozialen Netzwerken, Profilangaben, Bewertungen, Forenkommentare und hochgeladene Fotos werden bewusst geteilt, sind aber oft für viele sichtbar.
- Passive Spuren: Besuchte Seiten, Standortdaten, Suchanfragen und Klicks werden häufig von Diensten und Werbenetzwerken erfasst, ohne dass man es direkt bemerkt (cookie-banner-und-tracking-verstehen).
- Spuren durch andere: Auch Freunde, Familie oder Vereine können Fotos, Markierungen oder Namen veröffentlichen, die zum eigenen Fußabdruck beitragen (recht-am-eigenen-bild).
- Das Netz vergisst wenig: Gelöschte Inhalte können als Screenshot, Kopie oder in Archiven weiterexistieren, deshalb lohnt es sich, vor dem Posten kurz nachzudenken.
- Selbst nachsehen: Wer den eigenen Namen ab und zu in Suchmaschinen eingibt, sieht, welche Informationen andere leicht über einen finden können.
- Privatsphäre-Einstellungen: In vielen Apps und Netzwerken lässt sich festlegen, wer Beiträge, Freundeslisten oder den Standort sehen darf; ein regelmäßiger Blick in diese Einstellungen lohnt sich.
- Sparsam mit Daten: Nicht jedes Formular braucht alle Angaben, und nicht jede App braucht Zugriff auf Kontakte, Kamera oder Standort (personenbezogene-daten).
- Alte Konten aufräumen: Nicht mehr genutzte Profile und Konten sollte man löschen, statt sie einfach liegen zu lassen.
- Rechte nutzen: In der EU gibt die Datenschutz-Grundverordnung Menschen unter anderem das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten und unter bestimmten Voraussetzungen auf deren Löschung (betroffenenrechte-nach-dsgvo).