Öffentliche Güter und das Trittbrettfahrerproblem
Kurz: Öffentliche Güter sind Güter, von deren Nutzung niemand ausgeschlossen werden kann und deren Nutzung durch eine Person andere nicht beeinträchtigt. Weil man sie auch ohne Bezahlung nutzen kann, stellt der Markt sie oft nicht in ausreichender Menge bereit.
Genauer: Die Volkswirtschaftslehre unterscheidet Güter danach, ob sie ausschließbar sind und ob bei ihnen Rivalität im Konsum besteht. Daraus ergeben sich private Güter, öffentliche Güter, Allmendegüter und Klubgüter.
Im Detail
- Nicht-Ausschließbarkeit: Es ist technisch unmöglich oder sehr teuer, Menschen von der Nutzung fernzuhalten, wie bei einem Deich oder der Straßenbeleuchtung.
- Nicht-Rivalität: Nutzt eine weitere Person das Gut, bleibt für die anderen genauso viel übrig, etwa beim Schutz durch die Landesverteidigung.
- Trittbrettfahrer: Wer weiß, dass er auch ohne eigenen Beitrag profitiert, hat einen Anreiz, nichts zu zahlen; handeln viele so, kommt das Gut gar nicht oder nur unzureichend zustande.
- Rolle des Staates: Häufig werden öffentliche Güter deshalb über Steuern finanziert und vom Staat bereitgestellt oder in Auftrag gegeben.
- Private Güter: Bei einem Brot oder einer Jacke sind Ausschluss und Rivalität gegeben, sodass der Markt sie in der Regel gut bereitstellt.
- Allmendegüter: Gemeinsame Ressourcen wie Fischbestände sind kaum ausschließbar, aber rival, was zur Übernutzung führen kann.
- Klubgüter: Güter wie ein Bezahlfernsehangebot sind ausschließbar, aber bis zu einer Kapazitätsgrenze nicht rival.
- Unscharfe Grenzen: Viele Güter liegen zwischen den Kategorien; eine Straße kann bei Stau rival werden und über eine Maut ausschließbar gemacht werden.
- Unterschiedliche Sichtweisen: Ökonominnen und Ökonomen diskutieren, wie viel der Staat bereitstellen sollte und wann private oder freiwillige Lösungen ausreichen (externalitaeten-grundlagen, steuern-arten-und-prinzipien).