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Untermiete

Kurz: Wer einen Teil der Wohnung oder die ganze Wohnung weitervermieten will, braucht in der Regel die Erlaubnis des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch darauf.

Genauer: Ein Anspruch besteht, wenn sich nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse ergibt, etwa Job im Ausland oder gestiegene Kosten.

Im Detail

  • Erlaubnis einholen: Schriftlich beantragen, den Untermieter nennen und Verwendungszweck erklären.
  • Ablehnung: Der Vermieter darf aus wichtigem Grund ablehnen, etwa bei Überbelegung.
  • Untermietzuschlag: Der Vermieter kann einen Zuschlag verlangen, wenn die Untervermietung ihn zusätzlich belastet.
  • Haftung: Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für den Untermieter.
  • Ohne Erlaubnis: Heimliche Untervermietung (zum Beispiel über Ferienportale) kann zur Kündigung führen. Gewerbliche Ferienvermietung ist meist nicht erlaubt (mietvertrag-die-wichtigsten-punkte-vor-der-unterschrift).