Ummelden und Wohnungsgeberbestätigung
Kurz: Wer in Deutschland in eine neue Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Dafür braucht man in der Regel eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter.
Genauer: Die Meldepflicht ist im Bundesmeldegesetz geregelt und gilt für Mieter, Eigentümer und Untermieter gleichermaßen. Der Wohnungsgeber muss den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Die genauen Abläufe unterscheiden sich je nach Gemeinde.
Im Detail
- Wo anmelden: Zuständig ist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort. Viele Städte verlangen einen Termin, einige bieten die Anmeldung auch online an.
- Unterlagen: Meist braucht man Personalausweis oder Reisepass, die Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls Dokumente für mitziehende Familienangehörige.
- Wohnungsgeberbestätigung: Sie enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Adresse der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen.
- Wer bestätigt: Wohnungsgeber ist meist der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Verwaltung. Bei Untermiete bestätigt der Hauptmieter.
- Abmelden: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Ort. Eine Abmeldung ist vor allem bei einem Wegzug ins Ausland nötig.
- Scheinanmeldungen: Eine Bestätigung für jemanden auszustellen, der gar nicht einzieht, ist verboten und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.
- Nebenwohnung: Wer mehrere Wohnungen hat, meldet eine Haupt- und eine Nebenwohnung an. Manche Städte erheben für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer.
- Danach: Die neue Adresse wird im Personalausweis vermerkt. Zusätzlich Fahrzeugzulassung, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Rundfunkbeitrag informieren.
- Planung: Die Anmeldung am besten schon in die Umzugsplanung aufnehmen und früh einen Termin buchen (umzug-planen-checkliste, untermiete, rundfunkbeitrag-wer-zahlt-und-wer-sich-befreien-lassen-kann).