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Ruhezeiten und Hausordnung

Kurz: In Mehrfamilienhäusern regeln die Hausordnung und örtliche Vorschriften, wann Ruhe herrschen muss. Üblich sind Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und Mittagsruhe, die Details legen Gemeinden und Hausordnungen fest.

Genauer: Die Hausordnung ist Teil des Mietvertrags, wenn sie vereinbart wurde. Sie darf Mieter aber nicht unangemessen benachteiligen.

Im Detail

  • Nachtruhe: Zimmerlautstärke einhalten. Das gilt für Musik, Fernseher und Feiern.
  • Sonn- und Feiertage: Laute Arbeiten wie Rasenmähen oder Heimwerken sind nicht erlaubt (Landesimmissionsschutz).
  • Normale Wohngeräusche: Kinderlachen, Kochen oder Duschen sind hinzunehmen. Kinderlärm gilt nicht als Lärmbelästigung im üblichen Sinn.
  • Beschwerden: Erst freundlich ansprechen, dann dokumentieren (Lärmprotokoll) und schriftlich den Vermieter informieren.
  • Feiern: Nachbarn vorab informieren schafft Verständnis (mietminderung).