Ruhezeiten und Hausordnung
Kurz: In Mehrfamilienhäusern regeln die Hausordnung und örtliche Vorschriften, wann Ruhe herrschen muss. Üblich sind Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und Mittagsruhe, die Details legen Gemeinden und Hausordnungen fest.
Genauer: Die Hausordnung ist Teil des Mietvertrags, wenn sie vereinbart wurde. Sie darf Mieter aber nicht unangemessen benachteiligen.
Im Detail
- Nachtruhe: Zimmerlautstärke einhalten. Das gilt für Musik, Fernseher und Feiern.
- Sonn- und Feiertage: Laute Arbeiten wie Rasenmähen oder Heimwerken sind nicht erlaubt (Landesimmissionsschutz).
- Normale Wohngeräusche: Kinderlachen, Kochen oder Duschen sind hinzunehmen. Kinderlärm gilt nicht als Lärmbelästigung im üblichen Sinn.
- Beschwerden: Erst freundlich ansprechen, dann dokumentieren (Lärmprotokoll) und schriftlich den Vermieter informieren.
- Feiern: Nachbarn vorab informieren schafft Verständnis (mietminderung).