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Haustiere in der Mietwohnung

Kurz: Kleintiere wie Fische, Hamster oder Wellensittiche dürfen Mieter in üblicher Zahl in der Regel ohne Erlaubnis halten. Bei Hunden und Katzen kommt es auf den Mietvertrag und eine Abwägung der Interessen im Einzelfall an.

Genauer: Ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen in einem vorformulierten Mietvertrag hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Das heißt aber nicht, dass jede Tierhaltung erlaubt ist: Vermieter dürfen ihre Zustimmung aus nachvollziehbaren Gründen verweigern. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Im Detail

  • Kleintiere: Tiere, die in Käfigen, Terrarien oder Aquarien leben und Nachbarn nicht stören, gehören meist zum normalen Wohngebrauch.
  • Hunde und Katzen: Verlangt der Vertrag eine Zustimmung, sollte man vor der Anschaffung schriftlich fragen. Ohne klare Regel kommt es auf die Umstände an.
  • Abwägung: Berücksichtigt werden etwa Art, Größe und Zahl der Tiere, Größe der Wohnung, Belange der Nachbarn und besondere Bedürfnisse des Mieters.
  • Besondere Tiere: Für gefährliche oder ungewöhnliche Tiere, zum Beispiel giftige Schlangen, ist in aller Regel eine Erlaubnis nötig, oft auch eine behördliche.
  • Assistenzhunde: Blindenführhunde und andere Assistenzhunde haben eine besondere Stellung. Ihr Einsatz wird bei der Abwägung stark berücksichtigt.
  • Rücksicht: Dauerndes Bellen, Gerüche oder Verschmutzung im Treppenhaus können zu Streit und im Extremfall zum Widerruf einer Erlaubnis führen.
  • Schäden: Kratzspuren oder Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, muss der Mieter beim Auszug in der Regel ersetzen.
  • Versicherung: Eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde ist sinnvoll und in einigen Bundesländern Pflicht.
  • Vorher klären: Wer ein Tier plant, klärt das am besten schon bei der Wohnungssuche und lässt sich eine Erlaubnis schriftlich geben (haustier-anschaffen-verantwortung-und-kosten, ruhezeiten-und-hausordnung, wohnungsuebergabe-und-protokoll).