Heizkostenabrechnung und Verbrauchserfassung
Kurz: In Mehrfamilienhäusern werden Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet. Heizkostenverteiler oder Wärmezähler erfassen den Verbrauch jeder Wohnung, ein Teil wird nach Wohnfläche verteilt.
Genauer: Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig und der Rest nach Fläche abgerechnet werden.
Im Detail
- Heizkostenverteiler: Sie zählen Einheiten am Heizkörper, die nicht direkt Kilowattstunden entsprechen.
- Wärmezähler: Messen den Wärmeverbrauch direkt, zum Beispiel bei Fußbodenheizung.
- Ablesung: Funkablesung ist verbreitet, regelmäßige Verbrauchsinformationen sind Pflicht.
- Prüfen: Kontrollieren Sie Fristen (Abrechnung binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums), Verteilschlüssel und Rechenwege (nebenkostenabrechnung-prüfen).
- Sparen: Raumtemperatur senken, Heizkörper nicht zustellen, Thermostate nutzen (heizkosten-senken-und-richtig-heizen).