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Vorsteuerabzug

Kurz: Regelbesteuerte Unternehmen dürfen die Umsatzsteuer, die sie beim Einkauf zahlen (Vorsteuer), von der Umsatzsteuer abziehen, die sie ihren Kunden berechnen. Kleinunternehmer dürfen das nicht.

Genauer: Die Zahllast an das Finanzamt ist Umsatzsteuer aus Verkäufen minus Vorsteuer aus Einkäufen. So wird nur der Mehrwert besteuert. Voraussetzung sind ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Im Detail

  • Beispiel: Du kaufst Material für 119 Euro brutto (davon 19 Euro Vorsteuer) und verkaufst das Produkt für 238 Euro brutto (38 Euro Umsatzsteuer). Zahllast: 38 − 19 = 19 Euro.
  • Voraussetzung: Rechnung auf deinen Namen mit Umsatzsteuerausweis, Verwendung für das Unternehmen.
  • Kleinunternehmer: Vorsteuer ist Teil der Kosten, man kann sie nicht abziehen.
  • Zahlung: Die Zahllast wird über die Umsatzsteuer-Voranmeldung gemeldet (Umsatzsteuer-Voranmeldung).
  • Erstattung: Überwiegt die Vorsteuer, bekommt man Geld vom Finanzamt zurück.

Siehe auch: Umsatzsteuer: Steuersätze und Grundbegriffe, Kleinunternehmer: Grenzen und Wechsel zur Regelbesteuerung