Umsatzsteuer-Voranmeldung
Kurz: Wer regelbesteuert ist, meldet seine Umsatzsteuer regelmäßig per Voranmeldung beim Finanzamt, in der Regel monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. Tag nach Ende des Zeitraums.
Genauer: Die Voranmeldung wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Darin steht die Umsatzsteuer auf die Verkäufe und die abziehbare Vorsteuer. Die Differenz wird überwiesen. Zusätzlich gibt es nach Jahresende die Umsatzsteuererklärung. Kleinunternehmer geben keine Voranmeldung ab.
Im Detail
- Zeitraum: Abhängig von der Zahllast des Vorjahres: über 9.000 Euro monatlich, über 2.000 Euro vierteljährlich, darunter nur Jahreserklärung möglich.
- Dauerfristverlängerung: Mit Antrag verlängert sich die Frist um einen Monat (mit Sondervorauszahlung bei Monatsmeldern).
- Fristen: Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge.
- Gründer: Das Finanzamt kann zu Beginn zu monatlichen Meldungen verpflichten.
- Konten und Belege: Alle Rechnungen und Belege sortiert aufbewahren.
Siehe auch: Vorsteuerabzug, Steuererklärung für Gewerbetreibende: Fristen