Steuererklärung für Gewerbetreibende: Fristen
Kurz: Gewerbetreibende geben die Steuererklärung für das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres ab. Mit Steuerberater gilt eine längere Frist. Zur Erklärung gehören Einkommensteuer, Gewerbesteuer und ggf. Umsatzsteuer mit Anlage EÜR.
Genauer: Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge. Auf Antrag kann das Finanzamt die Frist verlängern. Bei Verlusten und ohne Gewinn lohnt die Abgabe trotzdem, weil Verluste vorgetragen werden können.
Im Detail
- Einkommensteuererklärung: Mantelbogen, Anlage G (Gewerbebetrieb), Anlage EÜR.
- Gewerbesteuererklärung: getrennt, geht ans Finanzamt, nicht an die Gemeinde.
- Umsatzsteuererklärung: Pflicht für Regelbesteuerte, bei Kleinunternehmern entfällt sie in der Regel.
- Frist mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres (verlängerte Frist).
- Verlustvortrag: Verluste lassen sich mit künftigen Gewinnen verrechnen.
- Tipp: Belege laufend sammeln und monatlich buchen, damit die Erklärung schnell geht.
Siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), Gewerbeabmeldung und Ummeldung