Handwerkskammer und Handwerksrolle
Kurz: Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt (z. B. Elektro, Maler, Friseur), muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Dafür braucht man in der Regel den Meisterbrief. Die Handwerkskammer ist dann zuständig, nicht die IHK.
Genauer: Die Handwerksordnung unterscheidet zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A) und zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1) sowie handwerksähnliche Gewerbe (B2). In zulassungsfreien Handwerken darf man ohne Meisterbrief arbeiten, muss aber das Gewerbe anmelden und wird Mitglied der Handwerkskammer.
Im Detail
- Zulassungspflichtig: Z. B. Elektrotechniker, Installateur, Maurer, Kfz-Mechatroniker, Augenoptiker. Meister oder gleichwertige Qualifikation nötig.
- Zulassungsfrei: Z. B. Fliesenleger, Raumausstatter, Fotograf, Uhrmacher.
- Reine Hobbys: Selbstgemachte Dinge (z. B. Schmuck) sind kein Handwerk im Sinn der Handwerksordnung, solange sie nicht handwerksmäßig betrieben werden.
- Beitrag: Handwerker zahlen Beitrag an die Handwerkskammer, nicht an die IHK.
- Minderjährige: Für zulassungspflichtige Handwerke praktisch kein Weg ohne Meisterbrief.
Siehe auch: Erlaubnispflichtige Gewerbe, IHK-Mitgliedschaft und Beitrag