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Häufige Fragen zum Kleingewerbe als Minderjähriger

Kurz: Antworten auf die häufigsten Fragen: Darf ich mit 16 ein Gewerbe anmelden? Brauche ich das Familiengericht? Was kostet es? Wie lange dauert es? Muss ich Steuern zahlen?

Genauer: Diese Antworten sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Einzelfälle klären Familiengericht, Gewerbeamt, Finanzamt und IHK.

Im Detail

  • Darf ich mit 16 anmelden? Ja, mit Zustimmung der Eltern und Genehmigung des Familiengerichts.
  • Muss ich vor Gericht erscheinen? Meist läuft das Verfahren schriftlich, manchmal gibt es eine Anhörung.
  • Was kostet es? Gewerbeanmeldung meist 15 bis 65 Euro, Gericht je nach Fall Gebühren, siehe Gewerbeanmeldung: Unterlagen und Kosten.
  • Wie lange dauert es? Der Gerichtsteil oft mehrere Wochen.
  • Steuern? Nur bei Gewinn über dem Freibetrag, siehe Grundfreibetrag.
  • Eltern haften? Nein, aber sie haben Aufsichtspflichten, siehe Haftungsbeschränkung Minderjähriger (§ 1629a BGB).
  • Kann ich es vor 18 beenden? Ja, Abmeldung ist jederzeit möglich, siehe Gewerbeabmeldung und Ummeldung.

Siehe auch: Checkliste: Kleingewerbe als Minderjähriger Schritt für Schritt, Kleingewerbe als Minderjähriger: Überblick