Häufige Fragen zum Kleingewerbe als Minderjähriger
Kurz: Antworten auf die häufigsten Fragen: Darf ich mit 16 ein Gewerbe anmelden? Brauche ich das Familiengericht? Was kostet es? Wie lange dauert es? Muss ich Steuern zahlen?
Genauer: Diese Antworten sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Einzelfälle klären Familiengericht, Gewerbeamt, Finanzamt und IHK.
Im Detail
- Darf ich mit 16 anmelden? Ja, mit Zustimmung der Eltern und Genehmigung des Familiengerichts.
- Muss ich vor Gericht erscheinen? Meist läuft das Verfahren schriftlich, manchmal gibt es eine Anhörung.
- Was kostet es? Gewerbeanmeldung meist 15 bis 65 Euro, Gericht je nach Fall Gebühren, siehe Gewerbeanmeldung: Unterlagen und Kosten.
- Wie lange dauert es? Der Gerichtsteil oft mehrere Wochen.
- Steuern? Nur bei Gewinn über dem Freibetrag, siehe Grundfreibetrag.
- Eltern haften? Nein, aber sie haben Aufsichtspflichten, siehe Haftungsbeschränkung Minderjähriger (§ 1629a BGB).
- Kann ich es vor 18 beenden? Ja, Abmeldung ist jederzeit möglich, siehe Gewerbeabmeldung und Ummeldung.
Siehe auch: Checkliste: Kleingewerbe als Minderjähriger Schritt für Schritt, Kleingewerbe als Minderjähriger: Überblick