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Grundfreibetrag

Kurz: Der Grundfreibetrag ist der Teil des Jahreseinkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. Er sichert das Existenzminimum und liegt für 2025 bei 12.096 Euro, für 2026 bei 12.348 Euro (für Alleinstehende).

Genauer: Erst was über dem Grundfreibetrag liegt, wird besteuert. Wer als Schüler oder Azubi nebenher ein Kleingewerbe betreibt und insgesamt unter dem Freibetrag bleibt, zahlt keine Einkommensteuer, muss aber die Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt es verlangt oder das Gewerbe Gewinne ausweist.

Im Detail

  • Anpassung: Der Betrag wird regelmäßig angehoben. Aktuelle Werte stehen beim Bundesfinanzministerium.
  • Zusammenrechnung: Alle Einkünfte zählen zusammen (Ausbildung, Minijob, Gewerbe, Zinsen).
  • Werbungskosten, Sonderausgaben: mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
  • Keine Steuer heißt nicht keine Erklärung: Wer Gewinn macht, muss in der Regel eine Erklärung abgeben.
  • Kindergeld: Für Kinder in Erstausbildung gibt es keine Einkommensgrenze (Stand: aktuelle Rechtslage), für Kinder in Schulausbildung bis 18 sowieso nicht.

Siehe auch: Einkommensteuer für Kleingewerbe, Kindergeld und Einkünfte des Kindes