Datenschutz im Kleingewerbe
Kurz: Auch ein Kleingewerbe muss die DSGVO beachten: Kundendaten sparsam erheben, sicher speichern und nur so lange behalten, wie es nötig ist.
Genauer: Sobald Namen, Adressen, E-Mails oder Bestellungen verarbeitet werden, gelten Informationspflichten, Auskunftsrechte und Löschpflichten. Für Webseiten kommen Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung dazu.
Im Detail
- Rechtsgrundlage: Vertrag, Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
- Verzeichnis: Auch kleine Betriebe sollten dokumentieren, welche Daten sie wofür verarbeiten.
- Auftragsverarbeiter: Mit Dienstleistern (Hosting, Versand, Mail) Verträge schließen.
- Löschen: Rechnungsdaten 8 bis 10 Jahre aufbewahren (steuerlich), andere Daten früher löschen.
- Sicherheit: Passwörter, Backups, Verschlüsselung.
- Bußgelder: Bei Verstößen drohen Beschwerden und Bußgelder.
Siehe auch: Online-Shop als Kleingewerbe: Pflichten, Aufbewahrungsfristen für Belege