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Datenschutz im Kleingewerbe

Kurz: Auch ein Kleingewerbe muss die DSGVO beachten: Kundendaten sparsam erheben, sicher speichern und nur so lange behalten, wie es nötig ist.

Genauer: Sobald Namen, Adressen, E-Mails oder Bestellungen verarbeitet werden, gelten Informationspflichten, Auskunftsrechte und Löschpflichten. Für Webseiten kommen Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung dazu.

Im Detail

  • Rechtsgrundlage: Vertrag, Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Verzeichnis: Auch kleine Betriebe sollten dokumentieren, welche Daten sie wofür verarbeiten.
  • Auftragsverarbeiter: Mit Dienstleistern (Hosting, Versand, Mail) Verträge schließen.
  • Löschen: Rechnungsdaten 8 bis 10 Jahre aufbewahren (steuerlich), andere Daten früher löschen.
  • Sicherheit: Passwörter, Backups, Verschlüsselung.
  • Bußgelder: Bei Verstößen drohen Beschwerden und Bußgelder.

Siehe auch: Online-Shop als Kleingewerbe: Pflichten, Aufbewahrungsfristen für Belege