Pfändungsschutzkonto (P-Konto): das Konto bei Schulden schützen
Kurz: Ein P-Konto schützt automatisch einen monatlichen Grundbetrag vor Pfändung, sodass man trotz Schulden Miete, Essen und Rechnungen zahlen kann.
Genauer: Pfändet ein Gläubiger das Girokonto, wäre es ohne Schutz sofort gesperrt. Ein Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO) sichert einen Sockelbetrag pro Kalendermonat, der weiter verfügbar bleibt.
Im Detail
Wie es funktioniert
Du kannst dein bestehendes Konto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen (die Bank muss das erledigen, wirkt spätestens zum übernächsten Geschäftstag). Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Einkommensgrenzen angepasst; den aktuellen Wert nennen Banken und Schuldnerberatungen. Nur ein P-Konto je Person ist erlaubt.
Mehr schützen: Bescheinigung
Für Unterhaltspflichten, Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen und einmalige Zahlungen erhöht sich der Schutz, wenn man eine Bescheinigung vorlegt. Diese stellen Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber oder Rechtsanwälte aus. Nicht verbrauchtes Guthaben darf in den nächsten Monat übertragen werden (begrenzt).
Wichtig zu wissen
- Das P-Konto ist kein Schuldenerlass: Schulden bleiben bestehen.
- Es hilft nicht gegen Gebühren der Bank oder Aufrechnung durch die Bank selbst in allen Fällen; Hinweise bei Beratungsstellen holen.
- Die Schufa erfährt vom P-Konto nicht automatisch, Banken dürfen es aber nicht mehr als Negativmerkmal weitergeben.
- Kostenlose Hilfe: anerkannte Schuldnerberatungen (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentralen, Kommunen).
- Bei Mahnbescheid und Pfändung gelten Fristen: nichts ignorieren. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Siehe auch: Verzugszinsen und Mahnung, Schufa und Bonität, Dispokredit