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Mahnbescheid und Inkassoschreiben: richtig reagieren

Kurz: Auf ein Inkassoschreiben oder einen gerichtlichen Mahnbescheid solltest du nie gar nicht reagieren: prüfe die Forderung, nutze Fristen und widersprich schriftlich, wenn sie nicht stimmt.

Genauer: Wer Geld zu bekommen glaubt, schickt erst Mahnungen, dann oft ein Inkassobüro und kann zuletzt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Jede Stufe hat andere Folgen, und nur der Mahnbescheid hat eine kurze, harte Frist.

Im Detail

Inkassoschreiben

Ein Inkassobüro ist kein Gericht und kann nichts erzwingen. Du solltest trotzdem prüfen: Wer fordert wofür (Rechnung, Datum, Vertrag)? Stimmt die Hauptforderung? Sind die Inkassokosten angemessen (Obergrenzen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; überhöhte Gebühren sind angreifbar)? Seriöse Inkassobüros nennen Auftraggeber, Forderungsgrund und Aufstellung der Kosten. Unberechtigte Forderungen schriftlich bestreiten; Zahlung unter Druck vermeiden.

Gerichtlicher Mahnbescheid

Er kommt per gelbem Brief vom Amtsgericht (Mahngericht) und wird nicht inhaltlich geprüft. Du hast zwei Wochen ab Zustellung, um Widerspruch einzulegen (Formular liegt bei, online möglich). Ohne Widerspruch kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken; dagegen bleibt nur ein Einspruch (wieder zwei Wochen), danach droht Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung, Kontopfändung). Widersprichst du, entscheidet bei Streit ein Gericht. Ein Widerspruch bei berechtigter Forderung erzeugt Kosten; bei falscher Forderung schützt er dich.

Was du tun kannst

  1. Ruhe bewahren, Datum der Zustellung notieren, Fristen im Kalender eintragen.
  2. Unterlagen sammeln (Vertrag, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsnachweise).
  3. Verjährung prüfen: viele Forderungen verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende.
  4. Beratung holen: Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung (kostenlos bei anerkannten Stellen), Rechtsanwalt. Beratungshilfe gibt es bei geringem Einkommen.
  5. Teilzahlung oder Ratenvereinbarung nur schriftlich und nach Prüfung. Nichts unterschreiben, was ein Schuldanerkenntnis enthält, wenn du unsicher bist. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Siehe auch: Verzugszinsen und Mahnung, Verjährung im Alltag, Pfändungsschutzkonto