Kaufvertrag, Mängel und Rechte
Kurz: Ein Kaufvertrag entsteht formlos durch Angebot und Annahme und begründet Rechte bei mangelhafter Ware. Käuferinnen und Käufer haben gesetzlich klar geregelte Ansprüche, wenn die Ware nicht wie vereinbart ist.
Genauer: Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit entspricht.
Im Detail
- Sachmangel: Abweichung von Qualität, Menge oder Eigenschaften, die vereinbart oder zu erwarten waren.
- Rechtsmangel: Liegt vor, wenn Dritte Rechte an der Ware haben, etwa bei gestohlener Ware.
- Reihenfolge der Ansprüche: Zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz), erst danach Minderung oder Rücktritt.
- Fristsetzung: Käufer müssen dem Verkäufer meist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einräumen.
- Schadensersatz: Kann zusätzlich verlangt werden, wenn durch den Mangel ein weiterer Schaden entstanden ist.
- Beweissicherung: Fotos und schriftliche Dokumentation des Mangels erleichtern die Durchsetzung von Ansprüchen.
- Fristen beachten: Die zweijährige Gewährleistungsfrist sollte im Blick bleiben (gewaehrleistung-vs-garantie).