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Kaufvertrag, Mängel und Rechte

Kurz: Ein Kaufvertrag entsteht formlos durch Angebot und Annahme und begründet Rechte bei mangelhafter Ware. Käuferinnen und Käufer haben gesetzlich klar geregelte Ansprüche, wenn die Ware nicht wie vereinbart ist.

Genauer: Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit entspricht.

Im Detail

  • Sachmangel: Abweichung von Qualität, Menge oder Eigenschaften, die vereinbart oder zu erwarten waren.
  • Rechtsmangel: Liegt vor, wenn Dritte Rechte an der Ware haben, etwa bei gestohlener Ware.
  • Reihenfolge der Ansprüche: Zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz), erst danach Minderung oder Rücktritt.
  • Fristsetzung: Käufer müssen dem Verkäufer meist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einräumen.
  • Schadensersatz: Kann zusätzlich verlangt werden, wenn durch den Mangel ein weiterer Schaden entstanden ist.
  • Beweissicherung: Fotos und schriftliche Dokumentation des Mangels erleichtern die Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Fristen beachten: Die zweijährige Gewährleistungsfrist sollte im Blick bleiben (gewaehrleistung-vs-garantie).