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Gewährleistung vs. Garantie

Kurz: Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers für mangelfreie Ware, Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers. Beide Begriffe werden im Alltag oft verwechselt.

Genauer: Die gesetzliche Gewährleistung gilt in Deutschland für zwei Jahre ab Kauf, bei Gebrauchtwaren teilweise verkürzt möglich.

Im Detail

  • Gewährleistung: Greift automatisch bei jedem Kaufvertrag, unabhängig von Zusagen des Verkäufers.
  • Beweislastumkehr: Im ersten Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand.
  • Garantie: Freiwillige Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen oder sie ergänzen kann.
  • Garantiebedingungen: Können Einschränkungen enthalten, etwa nur für bestimmte Defekte oder Nutzungsarten.
  • Nachbesserung oder Ersatz: Bei der Gewährleistung hat zunächst meist die Nachbesserung Vorrang vor Rückgabe.
  • Rücktritt vom Vertrag: Bei gescheiterter Nachbesserung kann der Kaufpreis zurückgefordert werden.
  • Wichtig: Eine abgelaufene Garantie bedeutet nicht automatisch, dass keine Ansprüche mehr bestehen (kaufvertrag-maengel-und-rechte).