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Kostenvoranschlag und Handwerkerrechnung: was Kunden wissen sollten

Kurz: Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, was eine Reparatur oder ein Auftrag voraussichtlich kosten wird. Ob der Betrag später verbindlich ist und was bei einer deutlich höheren Rechnung gilt, hängt von der Vereinbarung ab.

Genauer: Ein gewöhnlicher Kostenvoranschlag ist unverbindlich, der Endpreis darf also etwas abweichen. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Handwerksbetrieb Sie nach dem BGB unverzüglich informieren.

Im Detail

  • Unverbindlich oder verbindlich: Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt es sich um eine fachkundige Schätzung; nur wenn ausdrücklich ein Festpreis oder verbindlicher Kostenvoranschlag vereinbart ist, ist der Betrag fest.
  • Wesentliche Überschreitung: Wird der veranschlagte Betrag deutlich überschritten, muss der Betrieb dies rechtzeitig anzeigen; wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab.
  • Kündigungsrecht: Erfahren Sie von einer erheblichen Kostensteigerung, können Sie den Auftrag in der Regel kündigen und zahlen dann nur die bis dahin erbrachte Leistung.
  • Kosten für den Voranschlag: Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos; eine Vergütung dafür muss vorher vereinbart werden, was zum Beispiel bei aufwendigen Fehlersuchen vorkommt.
  • Angebote vergleichen: Holen Sie bei größeren Aufträgen mehrere schriftliche Angebote ein und achten Sie darauf, dass Material, Arbeitszeit, Anfahrt und Entsorgung klar aufgeführt sind.
  • Rechnung prüfen: Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Angebot und lassen Sie sich unklare Posten erklären, bevor Sie zahlen.
  • Mängel: Ist die Arbeit fehlerhaft, haben Sie in der Regel zunächst Anspruch darauf, dass der Betrieb nachbessert; dokumentieren Sie Mängel und melden Sie sie zeitnah (kaufvertrag-maengel-und-rechte, skonto).
  • Steuerlicher Vorteil: Ein Teil der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt kann bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden; Voraussetzung ist meist eine Rechnung und eine Zahlung per Überweisung, die genauen Bedingungen nennt das Finanzamt.
  • Keine Schwarzarbeit: Aufträge ohne Rechnung sind verboten, und wer sie vergibt, verliert in der Regel auch seine Rechte bei Mängeln.