Aufbewahrungsfristen für Belege
Kurz: Rechnungen und Buchungsbelege müssen Unternehmen in Deutschland meist acht Jahre aufbewahren, Geschäftsbriefe sechs Jahre. Privatpersonen haben kürzere Pflichten, sollten aber Belege für Garantie und Steuer aufheben.
Genauer: Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Seit 2025 gilt für Buchungsbelege die verkürzte Frist von acht Jahren (vorher zehn). Handels- und Geschäftsbriefe müssen sechs Jahre aufbewahrt werden.
Kontext bei uns: Der Rechnungs-Generator warnt vor dem Löschen einer Rechnung und empfiehlt vorher eine Sicherung.
Im Detail
Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
- Unternehmen: Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Verträge mit Steuerrelevanz: 8 bis 10 Jahre je nach Art, aktuelle Fristen im Steuerberater-Gespräch prüfen.
- Aufbewahrung digital: Erlaubt, wenn die Unterlagen unveränderbar, lesbar und auffindbar sind (GoBD). Ein bloßes Foto reicht nicht immer.
- Privatpersonen: Für Handwerkerleistungen und Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen zwei Jahre (§ 14b UStG). Kassenbons für Gewährleistung so lange, wie die Frist läuft.
- Steuererklärung: Belege mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids behalten.
- Datenschutz: Nach Ablauf der Frist müssen Unterlagen mit Personenbezug gelöscht werden.
Siehe auch: Rechnung schreiben (Pflichtangaben nach § 14 UStG)