Schutzziele der Informationssicherheit
Kurz: Informationssicherheit schützt Daten und Systeme anhand dreier Grundziele: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit (englisch CIA).
Genauer: Vertraulichkeit: Nur Berechtigte dürfen Informationen sehen. Integrität: Daten bleiben korrekt und unverändert. Verfügbarkeit: Systeme und Daten sind nutzbar, wenn sie gebraucht werden. Ergänzend nennt man Authentizität (Echtheit) und Nichtabstreitbarkeit.
Im Detail
| Ziel | Bedrohung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Vertraulichkeit | Mitlesen, Diebstahl | Verschlüsselung, Zugriffsrechte |
| Integrität | Manipulation | Hashes, Signaturen, Prüfsummen |
| Verfügbarkeit | Ausfall, DDoS | Backup, Redundanz, Updates |
- Schutzbedarfsfeststellung: Man stuft Daten nach Schaden bei Verletzung in normal, hoch oder sehr hoch ein (nach BSI-Grundschutz).
- Maßnahmen: Technisch (Firewall, Verschlüsselung), organisatorisch (Richtlinien, Schulung), personell, baulich.
- Risiko: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenshöhe.
- Beispiel: Kundendatenbank: hoher Schutzbedarf bei Vertraulichkeit, mittlerer bei Verfügbarkeit.
Siehe auch: Digitale Signatur, Backup-Strategie (3-2-1-Regel), BSI-Gesetz