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Schutzziele der Informationssicherheit

Kurz: Informationssicherheit schützt Daten und Systeme anhand dreier Grundziele: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit (englisch CIA).

Genauer: Vertraulichkeit: Nur Berechtigte dürfen Informationen sehen. Integrität: Daten bleiben korrekt und unverändert. Verfügbarkeit: Systeme und Daten sind nutzbar, wenn sie gebraucht werden. Ergänzend nennt man Authentizität (Echtheit) und Nichtabstreitbarkeit.

Im Detail

ZielBedrohungMaßnahme
VertraulichkeitMitlesen, DiebstahlVerschlüsselung, Zugriffsrechte
IntegritätManipulationHashes, Signaturen, Prüfsummen
VerfügbarkeitAusfall, DDoSBackup, Redundanz, Updates
  • Schutzbedarfsfeststellung: Man stuft Daten nach Schaden bei Verletzung in normal, hoch oder sehr hoch ein (nach BSI-Grundschutz).
  • Maßnahmen: Technisch (Firewall, Verschlüsselung), organisatorisch (Richtlinien, Schulung), personell, baulich.
  • Risiko: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenshöhe.
  • Beispiel: Kundendatenbank: hoher Schutzbedarf bei Vertraulichkeit, mittlerer bei Verfügbarkeit.

Siehe auch: Digitale Signatur, Backup-Strategie (3-2-1-Regel), BSI-Gesetz