Wiederholung und Nichtbestehen
Kurz: Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden; die Ausbildung verlängert sich auf Antrag.
Genauer: Nach § 37 BBiG darf die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Auf Verlangen der Auszubildenden verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Im Detail
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung und die Vorgaben deiner zuständigen IHK — Zahlen und Fristen können sich je nach Beruf, Jahrgang und Kammer unterscheiden.
Was wird wiederholt?
Nur die nicht bestandenen Prüfungsbereiche, wenn die übrigen bestanden sind — die Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung. Bereits bestandene Teile können unter Bedingungen angerechnet werden.
Was tun?
- Ergebnis mit Prüfungsunterlagen abgleichen (Einsichtnahme beantragen)
- Schwächen analysieren und gezielt lernen (Vorbereitung)
- Betrieb und Kammer früh informieren, damit die Verlängerung geregelt ist
Siehe auch: Bewertung und Notenschlüssel, Zeugnis und Abschluss