Markenrecht und Namen
Kurz: Eine Marke schützt ein Zeichen (Name, Logo), das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet. Wer ein ähnliches Zeichen für ähnliche Waren benutzt, kann abgemahnt werden.
Genauer: Der Schutz entsteht durch Eintragung (z. B. beim DPMA oder EUIPO) oder durch Benutzung als bekannte Marke. Geschützt ist die Verwechslungsgefahr: Wie ähnlich sind Zeichen und Waren? Auch beschreibende Namen können geschützt sein, wenn sie unterscheidungskräftig sind.
Keine Rechtsberatung.
Im Detail
- Namen für Spiele und Produkte: Bekannte Spielnamen wie „Tetris” sind als Marken geschützt. Klone sollten eigene Namen und eigene Grafik verwenden.
- Recherche vor der Wahl: In den Registern von DPMA, EUIPO und WIPO nach ähnlichen Marken suchen.
- Domains: Ein Domainname schützt nicht vor Markenrechten Dritter.
- Eigene Marke: Eintragen lohnt sich, wenn das Zeichen länger genutzt wird (Kosten ab etwa 290 € beim DPMA).
- Klassen: Marken gelten für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation).
- Verwendung von Fremdmarken: Beschreibende Nennung („kompatibel mit …”) ist oft erlaubt.
- Spielregeln, Ideen: Spielmechaniken sind nicht urheberrechtlich geschützt, wohl aber konkrete Grafiken und Texte (Urheberrecht).
Siehe auch: Urheberrecht, Creative Commons und Bildrechte