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Markenrecht und Namen

Kurz: Eine Marke schützt ein Zeichen (Name, Logo), das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet. Wer ein ähnliches Zeichen für ähnliche Waren benutzt, kann abgemahnt werden.

Genauer: Der Schutz entsteht durch Eintragung (z. B. beim DPMA oder EUIPO) oder durch Benutzung als bekannte Marke. Geschützt ist die Verwechslungsgefahr: Wie ähnlich sind Zeichen und Waren? Auch beschreibende Namen können geschützt sein, wenn sie unterscheidungskräftig sind.

Keine Rechtsberatung.

Im Detail

  • Namen für Spiele und Produkte: Bekannte Spielnamen wie „Tetris” sind als Marken geschützt. Klone sollten eigene Namen und eigene Grafik verwenden.
  • Recherche vor der Wahl: In den Registern von DPMA, EUIPO und WIPO nach ähnlichen Marken suchen.
  • Domains: Ein Domainname schützt nicht vor Markenrechten Dritter.
  • Eigene Marke: Eintragen lohnt sich, wenn das Zeichen länger genutzt wird (Kosten ab etwa 290 € beim DPMA).
  • Klassen: Marken gelten für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation).
  • Verwendung von Fremdmarken: Beschreibende Nennung („kompatibel mit …”) ist oft erlaubt.
  • Spielregeln, Ideen: Spielmechaniken sind nicht urheberrechtlich geschützt, wohl aber konkrete Grafiken und Texte (Urheberrecht).

Siehe auch: Urheberrecht, Creative Commons und Bildrechte