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Der Verantwortliche bleibt für die Daten verantwortlich, der Auftragsverarbeiter handelt nur auf Weisung. Der Vertrag (Art. 28 DSGVO) regelt Gegenstand, Dauer, Art der Daten, Pflichten, Kontrollrechte, Unterauftragnehmer und technische Maßnahmen.
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