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Die DSGVO gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, enthält an manchen Stellen aber sogenannte Öffnungsklauseln, die nationale Gesetzgeber ausfüllen dürfen (z. B. bei Beschäftigtendatenschutz oder der Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten). Das BDSG regelt diese national spezifischen Punkte für Deutschland und enthält z. B. konkrete Schwellenwerte, ab wie vielen Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend ist.
Verwandt: DSGVO
Ganzer Artikel im Wiki →Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das Daten von EU-Bürgern verarbeitet — unabhängig vom eigenen Firmensitz. Zentrale Prinzipien: Datenminimierung (nur erheben, was wirklich nötig ist), Zweckbindung (Daten nur für den angegebenen Zweck nutzen), Transparenz (Nutzer müssen wissen, was mit ihren Daten passiert) sowie umfassende Betroffenenrechte. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. In Deutschland wird die DSGVO durch das BDSG ergänzt.
Verwandt: BDSG · Betroffenenrechte (DSGVO) · Personenbezogene Daten · Account-Löschung mit Einwandsfrist (Soft Delete + Anonymisierung) · Audit Log · Cookie-Einwilligung (TDDDG)
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