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Teilzeit und Elternzeit im Job

Kurz: Teilzeitarbeit reduziert die wöchentliche Arbeitszeit gegenüber einer Vollzeitstelle und kann mit oder ohne Bezug zur Elternzeit vereinbart werden. In Deutschland besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit.

Genauer: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt die Voraussetzungen für den allgemeinen Teilzeitanspruch.

Im Detail

  • Allgemeiner Teilzeitanspruch: Ab einer bestimmten Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer möglich, mit Ankündigungsfrist.
  • Teilzeit in Elternzeit: Eltern können während der Elternzeit reduziert weiterarbeiten, bis zu einer bestimmten Stundenzahl.
  • Brückenteilzeit: Ermöglicht eine befristete Reduzierung mit Rückkehrrecht zur vorherigen Stundenzahl.
  • Ablehnungsgründe: Arbeitgeber können den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, nicht willkürlich.
  • Gehaltsauswirkungen: Teilzeit reduziert in der Regel proportional das Gehalt und spätere Rentenansprüche.
  • Karriereperspektiven: Teilzeit wird gesellschaftlich zunehmend unabhängig von Karriereambitionen gesehen.
  • Rückkehr zur Vollzeit: Sollte frühzeitig geklärt werden, um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen (mutterschutz-und-schwangerschaft-im-job).