Mutterschutz und Schwangerschaft im Job
Kurz: Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen in Deutschland vor gesundheitlichen Gefahren und finanziellen Nachteilen. Es gilt unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags.
Genauer: Die Schutzfristen gelten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlings- oder Frühgeburten länger.
Im Detail
- Mitteilungspflicht: Keine gesetzliche Pflicht, die Schwangerschaft sofort mitzuteilen, aber sinnvoll für den eigenen Schutz.
- Kündigungsschutz: Besteht ab Bekanntwerden der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt.
- Beschäftigungsverbote: Bei gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten kann ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot greifen.
- Mutterschaftsgeld: Wird während der Schutzfristen von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber gezahlt.
- Arbeitsplatzanpassung: Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze bei Bedarf an die Schwangerschaft anpassen.
- Elternzeit danach: Direkt im Anschluss an den Mutterschutz kann Elternzeit beantragt werden (elterngeld-und-elternzeit-grundlagen).
- Beratung: Bei Unsicherheiten helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder spezialisierte Beratungsstellen.