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Mutterschutz und Schwangerschaft im Job

Kurz: Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen in Deutschland vor gesundheitlichen Gefahren und finanziellen Nachteilen. Es gilt unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags.

Genauer: Die Schutzfristen gelten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlings- oder Frühgeburten länger.

Im Detail

  • Mitteilungspflicht: Keine gesetzliche Pflicht, die Schwangerschaft sofort mitzuteilen, aber sinnvoll für den eigenen Schutz.
  • Kündigungsschutz: Besteht ab Bekanntwerden der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt.
  • Beschäftigungsverbote: Bei gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten kann ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot greifen.
  • Mutterschaftsgeld: Wird während der Schutzfristen von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber gezahlt.
  • Arbeitsplatzanpassung: Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze bei Bedarf an die Schwangerschaft anpassen.
  • Elternzeit danach: Direkt im Anschluss an den Mutterschutz kann Elternzeit beantragt werden (elterngeld-und-elternzeit-grundlagen).
  • Beratung: Bei Unsicherheiten helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder spezialisierte Beratungsstellen.