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Pflegeversicherung: Grundlagen

Kurz: Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert. Sie ist eine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung.

Genauer: Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Im Detail

  • Pflegegrade: Fünf Stufen von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Begutachtung: Der Medizinische Dienst prüft den Pflegebedarf und stuft den Pflegegrad ein.
  • Leistungsarten: Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder Sachleistungen durch Pflegedienste.
  • Teilleistung: Die Pflegeversicherung deckt oft nicht die vollen Kosten, Eigenanteile sind möglich.
  • Pflegezeit: Angehörige können sich für die Pflege kurzfristig oder längerfristig von der Arbeit freistellen lassen.
  • Entlastungsbetrag: Zusätzliches Budget für Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfen.
  • Beratung: Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung zu Leistungen und Anträgen (altersvorsorge-gesetzliche-rente-betriebsrente-und-private-vorsorge).