Pflegeversicherung: Grundlagen
Kurz: Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert. Sie ist eine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Genauer: Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Im Detail
- Pflegegrade: Fünf Stufen von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst prüft den Pflegebedarf und stuft den Pflegegrad ein.
- Leistungsarten: Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder Sachleistungen durch Pflegedienste.
- Teilleistung: Die Pflegeversicherung deckt oft nicht die vollen Kosten, Eigenanteile sind möglich.
- Pflegezeit: Angehörige können sich für die Pflege kurzfristig oder längerfristig von der Arbeit freistellen lassen.
- Entlastungsbetrag: Zusätzliches Budget für Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfen.
- Beratung: Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung zu Leistungen und Anträgen (altersvorsorge-gesetzliche-rente-betriebsrente-und-private-vorsorge).