EMZETT.
Login

Pflegekinder und Pflegefamilien

Kurz: Pflegekinder leben zeitweise oder dauerhaft bei einer Pflegefamilie, weil ihre leiblichen Eltern sie nicht versorgen können. Anders als bei einer Adoption bleibt die rechtliche Elternschaft meist bei den leiblichen Eltern.

Genauer: Das Jugendamt vermittelt Pflegekinder und begleitet die Pflegefamilien dauerhaft.

Im Detail

  • Arten der Pflege: Kurzzeitpflege, Dauerpflege und Bereitschaftspflege für akute Notfälle.
  • Eignung: Pflegefamilien werden vom Jugendamt geprüft und auf die Aufgabe vorbereitet.
  • Pflegegeld: Pflegefamilien erhalten eine finanzielle Unterstützung für Unterhalt und Erziehung.
  • Umgang mit leiblichen Eltern: Regelmäßiger Kontakt ist oft vorgesehen, abhängig vom Einzelfall.
  • Besondere Herausforderungen: Pflegekinder bringen häufig belastende Vorerfahrungen mit, die besondere Fürsorge erfordern.
  • Fachliche Begleitung: Pflegefamilien erhalten Beratung und Supervision durch Fachkräfte.
  • Rückkehroption: Bei Besserung der Situation kann eine Rückführung zu den leiblichen Eltern geprüft werden (adoption-in-deutschland-grundlagen).