Adoption in Deutschland: Grundlagen
Kurz: Eine Adoption begründet rechtlich eine Eltern-Kind-Beziehung zwischen Menschen, die nicht biologisch verwandt sind. Sie ist in Deutschland streng geregelt und dient dem Schutz des Kindes.
Genauer: Zuständig sind Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen, die den gesamten Prozess begleiten.
Im Detail
- Voraussetzungen: Adoptierende müssen ein Mindestalter erreichen und ihre Eignung nachweisen.
- Bewerbungsverfahren: Umfasst Gespräche, Hausbesuche und eine ausführliche Prüfung der Lebensumstände.
- Adoptionspflegezeit: Vor der endgültigen Adoption lebt das Kind meist eine Zeit lang bei der Familie.
- Rechtsfolgen: Nach der Adoption erlischt die rechtliche Verbindung zu den leiblichen Eltern vollständig.
- Offene Adoption: Manche Familien pflegen bewusst Kontakt zu den leiblichen Eltern, rechtlich bleibt die Adoption trotzdem bindend.
- Auslandsadoption: Unterliegt zusätzlichen internationalen Regeln, etwa dem Haager Adoptionsübereinkommen.
- Beratung: Adoptionsvermittlungsstellen begleiten Familien auch nach der Adoption (pflegekinder-und-pflegefamilien).