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Adoption in Deutschland: Grundlagen

Kurz: Eine Adoption begründet rechtlich eine Eltern-Kind-Beziehung zwischen Menschen, die nicht biologisch verwandt sind. Sie ist in Deutschland streng geregelt und dient dem Schutz des Kindes.

Genauer: Zuständig sind Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen, die den gesamten Prozess begleiten.

Im Detail

  • Voraussetzungen: Adoptierende müssen ein Mindestalter erreichen und ihre Eignung nachweisen.
  • Bewerbungsverfahren: Umfasst Gespräche, Hausbesuche und eine ausführliche Prüfung der Lebensumstände.
  • Adoptionspflegezeit: Vor der endgültigen Adoption lebt das Kind meist eine Zeit lang bei der Familie.
  • Rechtsfolgen: Nach der Adoption erlischt die rechtliche Verbindung zu den leiblichen Eltern vollständig.
  • Offene Adoption: Manche Familien pflegen bewusst Kontakt zu den leiblichen Eltern, rechtlich bleibt die Adoption trotzdem bindend.
  • Auslandsadoption: Unterliegt zusätzlichen internationalen Regeln, etwa dem Haager Adoptionsübereinkommen.
  • Beratung: Adoptionsvermittlungsstellen begleiten Familien auch nach der Adoption (pflegekinder-und-pflegefamilien).