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Grundsicherung im Alter

Kurz: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert in Deutschland den Lebensunterhalt für Menschen, deren Rente oder Einkommen nicht zum Leben reicht. Sie wird beim Sozialamt beantragt.

Genauer: Anspruch besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.

Im Detail

  • Bedürftigkeitsprüfung: Einkommen und Vermögen werden geprüft, ein Schonvermögen bleibt anrechnungsfrei.
  • Leistungsumfang: Regelbedarf, angemessene Wohnkosten und Mehrbedarfe bei besonderen Bedürfnissen.
  • Unterschied zur Rente: Die gesetzliche Rente wird durch Beiträge erworben, die Grundsicherung ist steuerfinanziert.
  • Kein Rückgriff auf Kinder: Seit einer Gesetzesänderung müssen Kinder mit niedrigem Einkommen nicht mehr unterstützen.
  • Antragstellung: Erfolgt beim örtlichen Sozialamt, oft mit Unterstützung von Sozialverbänden.
  • Verdeckte Armut: Viele Berechtigte beantragen die Leistung aus Scham nicht, obwohl ein Anspruch bestünde.
  • Zusammenhang: Ergänzt die Altersvorsorge, wenn diese nicht ausreicht (altersvorsorge-gesetzliche-rente-betriebsrente-und-private-vorsorge).