Grundsicherung im Alter
Kurz: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert in Deutschland den Lebensunterhalt für Menschen, deren Rente oder Einkommen nicht zum Leben reicht. Sie wird beim Sozialamt beantragt.
Genauer: Anspruch besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.
Im Detail
- Bedürftigkeitsprüfung: Einkommen und Vermögen werden geprüft, ein Schonvermögen bleibt anrechnungsfrei.
- Leistungsumfang: Regelbedarf, angemessene Wohnkosten und Mehrbedarfe bei besonderen Bedürfnissen.
- Unterschied zur Rente: Die gesetzliche Rente wird durch Beiträge erworben, die Grundsicherung ist steuerfinanziert.
- Kein Rückgriff auf Kinder: Seit einer Gesetzesänderung müssen Kinder mit niedrigem Einkommen nicht mehr unterstützen.
- Antragstellung: Erfolgt beim örtlichen Sozialamt, oft mit Unterstützung von Sozialverbänden.
- Verdeckte Armut: Viele Berechtigte beantragen die Leistung aus Scham nicht, obwohl ein Anspruch bestünde.
- Zusammenhang: Ergänzt die Altersvorsorge, wenn diese nicht ausreicht (altersvorsorge-gesetzliche-rente-betriebsrente-und-private-vorsorge).