Betriebsrat: Aufgaben und Rechte
Kurz: Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in einem Betrieb und verfügt über gesetzlich festgelegte Mitbestimmungs- und Informationsrechte. Er kann ab einer bestimmten Betriebsgröße gegründet werden.
Genauer: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt Rechte, Pflichten und Wahlverfahren des Betriebsrats.
Im Detail
- Gründung: Ab fünf wahlberechtigten Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden.
- Mitbestimmungsrechte: Bei Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder betrieblichen Regelungen hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden.
- Informationsrechte: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über wichtige Entscheidungen informieren.
- Kündigungsschutz: Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Schutz vor Kündigung.
- Betriebsvereinbarungen: Können verbindliche Regelungen für den gesamten Betrieb schaffen.
- Grenzen: Der Betriebsrat kann nicht in jeder Angelegenheit ein Vetorecht ausüben, manche Entscheidungen bleiben allein beim Arbeitgeber.
- Kontaktaufnahme: Beschäftigte können sich bei Problemen vertraulich an den Betriebsrat wenden (mobbing-am-arbeitsplatz-erkennen-und-handeln).