Rawls und der Schleier des Nichtwissens
Kurz: Der Schleier des Nichtwissens ist ein Gedankenexperiment des US-amerikanischen Philosophen John Rawls. Man soll sich vorstellen, die Regeln einer Gesellschaft festzulegen, ohne zu wissen, welche Rolle man selbst später darin einnehmen wird.
Genauer: Rawls stellte die Idee in seinem Buch „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ von 1971 vor. Er wollte damit zeigen, welche Grundsätze vernünftige Menschen als gerecht wählen würden, wenn eigene Vorteile keine Rolle spielen können.
Im Detail
- Der Urzustand: Rawls beschreibt eine gedachte Ausgangssituation, in der Menschen gemeinsam über die Grundordnung einer Gesellschaft entscheiden.
- Was verborgen bleibt: Hinter dem Schleier kennt niemand das eigene Geschlecht, die Herkunft, das Vermögen, die Begabungen oder die eigenen Lebensziele.
- Der Zweck: Weil niemand weiß, ob er reich oder arm, gesund oder krank sein wird, kann niemand Regeln wählen, die nur ihn selbst begünstigen.
- Erster Grundsatz: Alle sollen das gleiche Recht auf möglichst umfassende Grundfreiheiten haben, etwa Meinungs-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit.
- Zweiter Grundsatz: Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind nur erlaubt, wenn Ämter allen bei fairer Chancengleichheit offenstehen und die Ungleichheiten den am wenigsten Begünstigten den größten Vorteil bringen.
- Das Differenzprinzip: Dieser zweite Teil bedeutet, dass Ungleichheit nicht an sich ungerecht ist, aber gerechtfertigt werden muss, indem sie auch den Schwächsten nützt.
- Abgrenzung zum Utilitarismus: Rawls kritisierte, dass eine reine Nutzensumme die Rechte Einzelner opfern könnte, wenn es der Mehrheit insgesamt mehr bringt.
- Kritik: Robert Nozick hielt dagegen, dass Umverteilung Eigentumsrechte verletze, und Kommunitaristen wandten ein, Menschen ließen sich nicht sinnvoll von ihren Bindungen und Werten getrennt denken.
- Bedeutung: Das Gedankenexperiment wird bis heute in Politik, Recht und Ethik genutzt, um Fragen der Fairness zu prüfen (utilitarismus-nutzen-fuer-alle, ethik-grundlagen-gut-und-richtig, kategorischer-imperativ-kant).