EMZETT.
Login

Fluggastrechte bei Überbuchung, Annullierung und Gepäckschaden

Kurz: Bei Annullierung, Nichtbeförderung oder großer Verspätung hat man Anspruch auf Betreuung, Erstattung oder Ersatzbeförderung und unter Umständen Entschädigung. Bei Gepäckproblemen gelten eigene Fristen.

Genauer: Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und für EU-Airlines in die EU. Zur Entschädigung bei Verspätung siehe flugverspaetung-entschaedigung-eu.

Im Detail

  • Wahlrecht bei Annullierung: Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Überbuchung: Wer unfreiwillig nicht mitfliegen darf, bekommt Ausgleichszahlung und Betreuung.
  • Betreuung: Verpflegung, Hotel und Transfer bei längerem Warten.
  • Gepäckschaden oder -verlust: Sofort am Flughafen eine Schadensanzeige (PIR) aufnehmen lassen; Beschädigung binnen 7 Tagen, Verspätung binnen 21 Tagen schriftlich anzeigen.
  • Fristen und Durchsetzung: Schriftlich fordern, Schlichtungsstelle (söp) oder Verbraucherzentrale nutzen.
  • Belege sammeln: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Quittungen für Ausgaben.