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Flugverspätung: Entschädigung nach EU-Recht

Kurz: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Fluggästen bei großer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn die Airline nicht für außergewöhnliche Umstände verantwortlich ist.

Genauer: Die Verordnung gilt für Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline.

Im Detail

  • Entfernung: Bis 1500 km: 250 €. 1500 bis 3500 km: 400 €. Darüber: 600 €.
  • Verspätung: Ab drei Stunden Verspätung am Ziel besteht ein Anspruch.
  • Außergewöhnliche Umstände: Unwetter, Streik der Flugsicherung oder politische Unruhen befreien die Airline. Technische Defekte zählen meist nicht dazu.
  • Betreuung: Unabhängig davon gibt es Verpflegung, Hotel und Transfer bei längeren Wartezeiten.
  • Frist: Ansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren. Fordern Sie schriftlich bei der Airline, danach Schlichtungsstelle.