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Maklerprovision und Bestellerprinzip

Kurz: Bei der Wohnungsmiete gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Für Mieter ist die Courtage deshalb meist ausgeschlossen, wenn der Vermieter den Makler bestellt hat.

Genauer: Beim Kauf einer Immobilie gelten seit Dezember 2020 andere Regeln: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision bei Wohnimmobilien in der Regel hälftig.

Im Detail

  • Miete: Beauftragt der Vermieter den Makler, darf er keine Provision vom Mieter verlangen.
  • Umgehung: Verträge, die die Kosten indirekt auf den Mieter abwälzen, sind unwirksam.
  • Kauf: Beide Seiten zahlen oft gleich viel. Die Höhe ist ortsüblich (meist rund 3 bis 3,5 Prozent pro Seite plus MwSt.).
  • Schriftform: Maklerverträge über Wohnimmobilien müssen in Textform geschlossen werden.
  • Nebenkosten beim Kauf: Neben der Provision fallen Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch an (mietvertrag-die-wichtigsten-punkte-vor-der-unterschrift).