Pedelec und E-Bike: die Klassen
Kurz: Ein Pedelec unterstützt nur beim Treten bis 25 km/h und gilt rechtlich als Fahrrad. Schnellere oder per Gasgriff fahrende E-Bikes sind Kleinkrafträder oder Kraftfahrzeuge.
Genauer: Im Alltag nennt man alle „E-Bike“. Rechtlich kommt es auf Motorleistung, Höchsttempo und darauf an, ob der Motor ohne Treten fährt.
Im Detail
- Pedelec 25: Motor bis 250 W, Unterstützung bis 25 km/h. Keine Zulassung, kein Führerschein, keine Helmpflicht.
- Schiebehilfe: Bis 6 km/h ohne Treten erlaubt, bleibt im Fahrradstatus.
- S-Pedelec: Unterstützung bis 45 km/h. Es braucht Versicherungskennzeichen, Führerschein der Klasse AM und Helm.
- E-Bike mit Gasgriff: Fährt ohne Treten, meist Kleinkraftrad mit Führerschein-Pflicht.
- Akku: Kapazität in Wattstunden (Wh) bestimmt die Reichweite. Kälte und Steigungen verkürzen sie.