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Pedelec und E-Bike: die Klassen

Kurz: Ein Pedelec unterstützt nur beim Treten bis 25 km/h und gilt rechtlich als Fahrrad. Schnellere oder per Gasgriff fahrende E-Bikes sind Kleinkrafträder oder Kraftfahrzeuge.

Genauer: Im Alltag nennt man alle „E-Bike“. Rechtlich kommt es auf Motorleistung, Höchsttempo und darauf an, ob der Motor ohne Treten fährt.

Im Detail

  • Pedelec 25: Motor bis 250 W, Unterstützung bis 25 km/h. Keine Zulassung, kein Führerschein, keine Helmpflicht.
  • Schiebehilfe: Bis 6 km/h ohne Treten erlaubt, bleibt im Fahrradstatus.
  • S-Pedelec: Unterstützung bis 45 km/h. Es braucht Versicherungskennzeichen, Führerschein der Klasse AM und Helm.
  • E-Bike mit Gasgriff: Fährt ohne Treten, meist Kleinkraftrad mit Führerschein-Pflicht.
  • Akku: Kapazität in Wattstunden (Wh) bestimmt die Reichweite. Kälte und Steigungen verkürzen sie.