Tierhalterhaftung: wer zahlt, wenn ein Tier Schaden anrichtet
Kurz: Wer ein Tier hält, haftet in Deutschland grundsätzlich für Schäden, die das Tier anderen zufügt. Das gilt in vielen Fällen auch dann, wenn die Halterin oder den Halter selbst kein Verschulden trifft.
Genauer: Die Tierhalterhaftung ist in § 833 BGB geregelt. Für Haustiere, die nicht beruflich genutzt werden, gilt eine sogenannte Gefährdungshaftung, weil von Tieren ein unberechenbares Verhalten ausgehen kann.
Im Detail
- Wer Halter ist: Halter ist, wer das Tier im eigenen Interesse dauerhaft bei sich hat und über es bestimmt, also meist die Besitzerin oder der Besitzer, nicht der Nachbar, der kurz aufpasst.
- Haftung ohne Verschulden: Beißt ein Hund, reißt sich ein Pferd los oder verursacht ein Tier einen Unfall, haftet der Halter für den Schaden, auch wenn er gut aufgepasst hat.
- Nutztiere: Für Tiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt dienen, etwa auf einem Bauernhof, kann sich der Halter entlasten, wenn er die erforderliche Sorgfalt nachweist.
- Tieraufseher: Wer die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernimmt, etwa eine Hundesitterin, kann ebenfalls haften, sofern er nicht nachweist, dass er sorgfältig gehandelt hat.
- Mitverschulden: Hat die geschädigte Person selbst zum Schaden beigetragen, zum Beispiel durch Provozieren des Tieres, kann sich der Anspruch verringern.
- Welche Schäden: Erfasst sind Personen- und Sachschäden, also etwa Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder ein beschädigtes Fahrrad.
- Versicherung: Für Hunde und Pferde gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen; kleine Haustiere wie Katzen sind meist über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, was Sie in Ihrem Vertrag prüfen sollten.
- Regeln der Bundesländer: Ob eine Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht oder Anmeldung vorgeschrieben ist, regeln Bundesländer und Gemeinden unterschiedlich; informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Im Schadensfall: Tauschen Sie Namen und Kontaktdaten aus, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, melden Sie ihn der Versicherung und holen Sie bei Streit Rat bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwaltskanzlei (haftpflichtversicherung-und-die-wichtigsten-versicherungen, nachbarschaftsrecht-grundlagen).