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Fundsachen und Finderlohn: was beim Finden gilt

Kurz: Wer in Deutschland eine verlorene Sache findet, darf sie nicht einfach behalten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, wann man den Fund melden muss, wann ein Finderlohn zusteht und wann man selbst Eigentümer werden kann.

Genauer: Die Regeln zum Fund stehen in den §§ 965 ff. BGB. Sie sollen der verlierenden Person ihr Eigentum zurückbringen und gleichzeitig ehrliche Finderinnen und Finder belohnen.

Im Detail

  • Anzeigepflicht: Wer etwas findet, muss den Fund der verlierenden Person oder, wenn diese unbekannt ist, der zuständigen Fundbehörde melden, meist dem Fundbüro der Gemeinde.
  • Kleinfunde: Für Sachen mit einem Wert von nicht mehr als zehn Euro entfällt die Pflicht, den Fund bei der Behörde anzuzeigen; die Sache gehört aber trotzdem weiterhin der verlierenden Person.
  • Aufbewahren: Bis zur Rückgabe oder Abgabe muss die gefundene Sache sorgfältig verwahrt werden; man kann sie auch direkt beim Fundbüro abgeben.
  • Finderlohn: Der Finderlohn beträgt laut Gesetz fünf Prozent vom Wert bis 500 Euro und drei Prozent vom darüber hinausgehenden Wert; bei Tieren sind es drei Prozent.
  • Funde in Behörden und Verkehrsmitteln: Wer etwas in Räumen einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln findet, muss es dort abgeben; ein Finderlohn steht dann nur in eingeschränkter Höhe und erst ab einem bestimmten Wert zu.
  • Eigentum nach Fristablauf: Meldet sich die berechtigte Person nicht, kann der Finder in der Regel sechs Monate nach der Anzeige beim Fundbüro Eigentümer werden.
  • Behalten ist strafbar: Wer einen Fund bewusst verschweigt und für sich behält, kann sich wegen Unterschlagung strafbar machen.
  • Etwas verloren: Wer selbst etwas verloren hat, fragt am besten beim örtlichen Fundbüro sowie bei Verkehrsbetrieben, der Bahn oder dem Ort des Verlusts nach; bei Ausweisen, Bankkarten oder Schlüsseln sollte man zusätzlich sofort Sperrungen veranlassen.
  • Einzelfall: Die Regeln sind hier vereinfacht dargestellt; bei Streit über Wert, Finderlohn oder Eigentum helfen das Fundbüro, die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt weiter (verjaehrung-im-zivilrecht).