Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Rechtsrat bei wenig Geld
Kurz: Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann in Deutschland trotzdem rechtlichen Rat und Hilfe vor Gericht bekommen. Dafür gibt es die Beratungshilfe für die Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens und die Prozesskostenhilfe für das Verfahren selbst.
Genauer: Beide Hilfen sind staatliche Leistungen, über die das Gericht anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse entscheidet. Sie sollen verhindern, dass der Zugang zum Recht am Geldbeutel scheitert.
Im Detail
- Beratungshilfe: Sie deckt die Beratung und gegebenenfalls die außergerichtliche Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt ab, zum Beispiel bei Streit mit dem Vermieter oder einem Bescheid vom Amt.
- Beratungshilfeschein: Den Antrag stellen Sie meist beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort; mit dem bewilligten Berechtigungsschein gehen Sie dann zu einer Anwaltskanzlei Ihrer Wahl.
- Eigenanteil: Bei der Beratungshilfe kann die Kanzlei eine geringe Gebühr verlangen; die aktuelle Höhe erfahren Sie beim Amtsgericht oder in der Kanzlei.
- Prozesskostenhilfe: Sie übernimmt ganz oder teilweise die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten in einem Gerichtsverfahren; in Familiensachen heißt sie Verfahrenskostenhilfe.
- Voraussetzungen: Neben geringem Einkommen und Vermögen muss das Vorhaben hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen.
- Antrag und Formular: Zum Antrag gehört eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Belegen, etwa zu Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten.
- Ratenzahlung möglich: Je nach Einkommen wird die Hilfe ohne Rückzahlung oder mit monatlichen Raten bewilligt, und das Gericht kann die Verhältnisse auch später noch überprüfen.
- Grenzen: Wer einen Zivilprozess verliert, muss die Kosten der Gegenseite in der Regel trotz Prozesskostenhilfe selbst tragen.
- Weitere Anlaufstellen: Auch Verbraucherzentralen, Mietervereine, Gewerkschaften oder Sozialverbände bieten Beratung an; ob Beratungshilfe oder eine Versicherung im Einzelfall passt, klärt am besten ein Gespräch mit der zuständigen Stelle (rechtsschutzversicherung-wann-sie-sich-lohnt, amtsgericht-familiengericht-und-rechtspfleger).