Steuerrücklage und Privatentnahmen
Kurz: Bei Selbstständigen wird die Steuer erst später fällig. Deshalb legt man einen Teil jedes Gewinns auf ein eigenes Konto zurück. Geld, das man privat aus dem Betrieb nimmt, ist eine Privatentnahme und senkt den Gewinn nicht.
Genauer: Im Gegensatz zum Angestellten wird bei Selbstständigen keine Steuer automatisch abgeführt. Wer den ganzen Gewinn ausgibt, hat bei der Steuererklärung kein Geld für Nachzahlungen. Eine einfache Regel ist, einen festen Prozentsatz des Gewinns zu sparen. Bei kleinen Gewinnen unter dem Grundfreibetrag ist keine Steuerrücklage nötig, aber eine Rücklage für Ausgaben ist trotzdem sinnvoll.
Im Detail
- Privatentnahme: Geld vom Betrieb aufs Privatkonto. Es ist keine Betriebsausgabe und mindert nicht den Gewinn.
- Privateinlage: Privates Geld, das man in den Betrieb steckt. Auch das ist kein Ertrag.
- Rücklage für Steuern: 20 bis 30 Prozent des Gewinns zurücklegen, wenn Steuer zu erwarten ist.
- Rücklage für Betrieb: Ein Puffer für Einkäufe, Gebühren und schlechte Monate.
- Getrennte Konten: Betriebskonto und Privatkonto trennen, sonst wird die Buchführung unübersichtlich.
Siehe auch: Umsatz und Gewinn: der Unterschied, Geschäftskonto und Girokonto für Minderjährige